Im Rahmen eines Erstprüfverfahrens wird geprüft, ob und in welchem Umfang die von der Gütegemeinschaft definierten Qualitätsanforderungen (Gütekriterien) in der Durchführung und Begleitung des internationalen Freiwilligendienstangebots der zu prüfenden Organisation umgesetzt werden.

Die Erstprüfung erfolgt auf Grundlage

  • von einzureichenden Dokumenten und Belegen, die nachvollziehbar und aussagekräftig nachweisen, dass die entsprechenden Gütekriterien und Indikatoren erfüllt sind und
  • einem Audit, bei dem im persönlichen Gespräch die Grundlagen und das Profil des Freiwilligendienstes, Verfahrensabläufe, Prozesse etc. entlang der Gütekriterien und auf Grundlage der eingereichten Dokumente und Nachweise erläutert werden.

Sind alle Gütekriterien erfüllt, kann der geprüften Organisation das Gütezeichen Internationaler Freiwilligendienst verliehen werden.

Nach erstmaliger Verleihung des Gütezeichens „Internationaler Freiwilligendienst – Outgoing und/oder Incoming“ ist alle zwei Jahre zur Bestätigung des Gütezeichens eine externe Folgeprüfung durchzuführen. Bei den Folgeprüfungen wird überprüft, ob die in der Gütesicherung RAL-GZ 115 festgelegten Gütekriterien weiterhin erfüllt sind. Dabei werden im Vergleich zur vorausgehenden Prüfung ggf. veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigt (z.B. förderprogrammspezifische Neuerungen und Änderungen).

Neben der Überprüfung der Einhaltung der Gütekriterien haben die Folgeprüfungen auch das Ziel festzustellen, inwieweit im Zuge der letzten externen Prüfung gesetzte Qualitätsimpulse angegangen wurden und eine Umsetzung in die Praxis erfolgt ist. Die Folgeprüfungen rücken somit die Weiterentwicklung der Organisationen stärker in den Mittelpunkt. Darüber hinaus stehen die „eigenen Themen“ (Herausforderungen, Ziele etc.) der zu prüfenden Organisation stärker im Fokus.

Im Zeitraum zwischen den externen Prüfungen verpflichten sich die Gütezeichenträger innerhalb der RAL-Gütesicherung zu einer kontinuierlichen internen Qualitätssicherung (Selbstkontrolle) mit Blick auf die Erfüllung der Gütekriterien und die eigene Qualitätsarbeit. Auch dies wird im Rahmen der Folgeprüfungen thematisiert und geprüft.

Wie das Erstprüfverfahren erfolgen auch die Folgeprüfungen auf Basis einer Dokumentenprüfung und eines persönlichen Audits.

Für die Durchführung der Prüfungen werden von der Gütegemeinschaft akkreditierte externe Gutachter*innen beauftragt. Von diesen wird nach Abschluss des Prüfverfahrens ein Gutachten (Prüfbericht) vorgelegt.

Der Prüfbericht wird im Güteausschuss der Gütegemeinschaft beraten. Der Güteausschuss spricht dem Vorstand der Gütegemeinschaft seine Empfehlung bzgl. der Verleihung bzw. Bestätigung des Gütezeichens aus. Die Entscheidung über die Verleihung bzw. Bestätigung des Gütezeichens trifft der Vorstand der Gütegemeinschaft.

Die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft ist für die Planung sowie einen reibungslosen Ablauf der Prüfverfahren zuständig. Sie steht für alle Fragen rund um die Prüfungsvorbereitung beratend zur Seiten. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Mit diesem Antragsformular können Sie die externe Qualitätsprüfung Ihrer Organisation über die Geschäftsstelle beantragen.