Der Güteausschuss wird von dem Obmann/der Obfrau geleitet und besteht aus mindestens zwei weiteren, von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Weitere Mitglieder sind qua Amt die beiden Vorstandsvorsitzenden. Die Aufgabe des Güteausschusses ist die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualitätsanforderungen und damit einhergehend die inhaltliche Ausgestaltung der Qualitätsprüfungen.
Der Güteausschuss
- ist zuständig für die Güte- und Prüfbestimmungen,
- prüft Anträge auf Verleihung des Gütezeichens,
- beauftragt die akkreditierten Prüfer*innen mit Prüfaufträgen,
- berät die durchgeführten externen Prüfungen anhand der von den Prüfer*innen vorgelegten Prüfberichte und erteilt infolgedessen dem Vorstand eine Empfehlung zur Verleihung bzw. Bestätigung des Gütezeichens,
- trägt Sorge, dass die Gütezeichensatzung und die Durchführungsbestimmungen von den Gütezeichenträgern eingehalten werden,
- unterstützt den Vorstand in Qualitätsfragen.