Der Güteausschuss besteht aus mindestens fünf Personen und wird von dem Obmann/der Obfrau geleitet. Die Aufgabe des Güteausschusses ist die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualitätsanforderungen und damit einhergehend die inhaltliche Ausgestaltung der Qualitätsprüfungen.
Der Güteausschuss
- ist zuständig für die Güte- und Prüfbestimmungen,
- prüft Anträge auf Verleihung des Gütezeichens,
- beauftragt die akkreditierten Prüfer*innen mit Prüfaufträgen,
- berät die durchgeführten externen Prüfungen anhand der von den Prüfer*innen vorgelegten Prüfberichte und erteilt infolgedessen dem Vorstand eine Empfehlung zur Verleihung bzw. Bestätigung des Gütezeichens,
- trägt Sorge, dass die Gütezeichensatzung und die Durchführungsbestimmungen von den Gütezeichenträgern eingehalten werden,
- unterstützt den Vorstand in Qualitätsfragen.
